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   VGH Baden-Württemberg, 26.06.1996 - 5 S 1456/96   

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VGH Baden-Württemberg, 26.06.1996 - 5 S 1456/96 (https://dejure.org/1996,6846)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.06.1996 - 5 S 1456/96 (https://dejure.org/1996,6846)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Juni 1996 - 5 S 1456/96 (https://dejure.org/1996,6846)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Sondernutzungsgebühr für Werbetafeln auf Seitenstreifen einer Straße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1996, 473
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.1994 - 5 S 2037/94

    Bauzaun in Form von Großplakatanschlagtafeln: getrennte Sondernutzungsgebühr für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.1996 - 5 S 1456/96
    Voraussetzung einer öffentlich-rechtlichen Sondernutzung ist darüber hinaus, daß diese Nutzung den Gemeingebrauch beeinträchtigt (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urt. v. 23.10.1972 - 1 S 1107/71 - ESVGH 23, 34/36; Urt. des Sen. v. 20.11.1989 - 5 S 2058/88 - NVwZ-RR 1991, 393 und vom 01.09.1994 - 5 S 2037/94 -, sowie Lorenz, Straßengesetz, 1992, § 16 RdNr. 2).

    Allein die optischen und psychischen Ausstrahlungswirkungen einer Plakatanschlagtafel auf die Benutzer des Verkehrsraums hat der Senat im übrigen auch in seinem Urteil vom 01.09.1994 (5 S 2037/94) nicht zur Begründung der Sondernutzung genügen lassen; in jenem Fall befanden sich die als Bauzaun errichteten Plakatanschlagtafeln auf dem dem Gemeingebrauch gewidmeten öffentlichen Straßengrund.

  • BVerwG, 10.05.1996 - 11 B 29.96

    Fernstraßenrecht sondernutzung durch Aufstellen einer Großplakatanschlagtafel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.1996 - 5 S 1456/96
    Zwar knüpft die Sondernutzung nicht an das Überschreiten einer Bagatellgrenze an, ab der erst das Hineinragen einer Plakatanschlagtafel in den Straßenraum zur Sondernutzung wird (vgl. Urt. des Sen. v. 14.12.1995 - 5 S 2428/94 - sowie BVerwG, Beschl. v. 10.05.1996 - 11 B 29.96 - und Urt. v. 24.02.1978 - 4 C 1.76 - DVBl. 1979, 74).
  • BVerwG, 24.02.1978 - 4 C 1.76

    Kerngewährleistung des Anliegergebrauchs - Werbemöglichkeiten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.1996 - 5 S 1456/96
    Zwar knüpft die Sondernutzung nicht an das Überschreiten einer Bagatellgrenze an, ab der erst das Hineinragen einer Plakatanschlagtafel in den Straßenraum zur Sondernutzung wird (vgl. Urt. des Sen. v. 14.12.1995 - 5 S 2428/94 - sowie BVerwG, Beschl. v. 10.05.1996 - 11 B 29.96 - und Urt. v. 24.02.1978 - 4 C 1.76 - DVBl. 1979, 74).
  • BVerwG, 21.10.1970 - IV C 38.69

    Sondernutzungsgebühren für Automaten im Gemeingebrauch - Erteilung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.1996 - 5 S 1456/96
    Auf die subjektiven Vorstellungen dessen, der die Sondernutzung ausübt, kommt es insofern ebensowenig an wie auf den Umstand, ob hierfür die erforderliche Sondernutzungserlaubnis erteilt ist (BVerwG, Urt. v. 21.10.1970 - IV C 38.69 - DÖV 1971, 103; ebenso Lorenz, a.a.O., § 16 RdNr. 41 und Grote in: Kodal/Krämer, Straßenrecht, 5. Aufl. 1995, S. 663 RdNr. 20.4).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.1989 - 5 S 2058/88

    Sicherung der Erschließung eines Grundstückes - Einräumung von Rechten zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.1996 - 5 S 1456/96
    Voraussetzung einer öffentlich-rechtlichen Sondernutzung ist darüber hinaus, daß diese Nutzung den Gemeingebrauch beeinträchtigt (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urt. v. 23.10.1972 - 1 S 1107/71 - ESVGH 23, 34/36; Urt. des Sen. v. 20.11.1989 - 5 S 2058/88 - NVwZ-RR 1991, 393 und vom 01.09.1994 - 5 S 2037/94 -, sowie Lorenz, Straßengesetz, 1992, § 16 RdNr. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.1972 - I 1107/71
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.1996 - 5 S 1456/96
    Voraussetzung einer öffentlich-rechtlichen Sondernutzung ist darüber hinaus, daß diese Nutzung den Gemeingebrauch beeinträchtigt (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urt. v. 23.10.1972 - 1 S 1107/71 - ESVGH 23, 34/36; Urt. des Sen. v. 20.11.1989 - 5 S 2058/88 - NVwZ-RR 1991, 393 und vom 01.09.1994 - 5 S 2037/94 -, sowie Lorenz, Straßengesetz, 1992, § 16 RdNr. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.1984 - 2 S 2130/84

    Kraftfahrzeug; Fahrer; Halter; Sondernutzungsgebühr; Befahren über Fußgängerzone

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.1996 - 5 S 1456/96
    Anderes gilt nur, wenn die in Frage stehende Nutzung des Straßenraums von vornherein nicht als Sondernutzung erlaubnisfähig ist (vgl. VGH Baden-Württemberg Beschluß vom 25.10.1984 - 2 S 2130/84 -); dies ist bei der Errichtung von Plakatanschlagtafeln offensichtlich nicht der Fall.
  • VG Braunschweig, 18.06.2014 - 6 A 242/13

    Überhang von Pflanzen auf Straße ist keine Sondernutzung

    Zwar kommt es für eine Sondernutzung grundsätzlich nicht auf die subjektiven Vorstellungen des Straßennutzers, sondern allein auf die tatsächliche Benutzung über den Gemeingebrauch hinaus an (vgl. VGH Baden-Württemberg, B. v. 26.06.1996 - 5 S 1456/96 -, juris Rn. 4; s. auch Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Aufl. Rn. 357).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.1996 - 8 S 1725/96

    Zuständigkeit der nächsthöheren Baurechtsbehörde, wenn die Gemeinde als

    Für das baden- württembergische Straßengesetz gelten die gleichen Grundsätze (vgl. VGH Bad- Württ., Beschl. v. 26.6.1996 - 5 S 1456/96 -, VBlBW 1996, 473).
  • VG Karlsruhe, 20.09.2011 - 4 K 2211/10

    Beschränkung der Außenbewirtschaftung einer Gaststätte

    Voraussetzung einer öffentlich-rechtlichen Sondernutzung ist darüber hinaus, dass diese Nutzung den Gemeingebrauch beeinträchtigt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.06.1996 - 5 S 1456/96 -, VBlBW 1996, 473 ff. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.1998 - 5 S 1452/97

    Sondernutzungsgebühr für in den Straßenraum hineinragende Markisen

    Dies ergibt sich aus einem Gegenschluß zu § 21 Abs. 1 StrG, wonach sich die Einräumung von Rechten zu einer Benutzung von Straßen, die nicht Gemeingebrauch ist, nach bürgerlichem Recht richtet, sofern die Benutzung u.a. den Gemeingebrauch nicht beeinträchtigt (vgl. Senatsbeschl. v. 26.06.1996 - 5 S 1456/96 - VBlBW 1996, 473).
  • VG Karlsruhe, 20.09.2011 - 4 K 2737/10

    Dulden des Getränkekonsums vor einer Gastwirtschaft als Sondernutzung; Änderung

    Voraussetzung einer öffentlich-rechtlichen Sondernutzung ist darüber hinaus, dass diese Nutzung den Gemeingebrauch beeinträchtigt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.06.1996 - 5 S 1456/96 -, VBlBW 1996, 473 ff. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 05.01.2022 - 7 LA 51/21

    Äquivalenzgrundsatz; Äquivalenzprinzip; Satzung; Sondernutzung;

    Eine Sondernutzung liegt hinsichtlich dieser dann vor, wenn sie in einer Weise genutzt wird, die den Gemeingebrauch übersteigt (§ 18 Abs. 1 Satz 1 NStrG), die Möglichkeit des Gemeingebrauchs anderer mithin einschränkt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.06.1996 - 5 S 1456/96 -, juris).
  • OVG Sachsen, 08.01.2001 - 5 BS 312/00
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird insoweit vertreten, dass es für den Fall an einer der Sondernutzung begriffsnotwendigen Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs fehlen könne, wenn eine Werbeanlage - etwa im Fall einer Tangierung lediglich desStraßenrandstreifens - nicht in den zum widmungsgemäßen Gemeingebrauch zur Verfügung gestellten Straßenraum hineinrage (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.6.1996, VBlBW 1996, 473).
  • VG Greifswald, 02.02.2022 - 3 B 1930/21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen für sofort vollziehbar erklärte

    Ein vollständiger Ausschluss der Benutzung des Gehwegs und des Wendehammers zu Verkehrszwecken kann zwar als Unterbindung der Ausübung des Gemeingebrauchs unter den Begriff der Sondernutzung zu fassen sein (vgl. OVG G..., Beschluss vom 11. November 1998 - 1 M 135/97 -, juris Rn. 19), wobei für die Einordnung als Sondernutzung ein objektiver Maßstab heranzuziehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1970 - IV C 38.69 -, DÖV 1971, 103; VGH Mannheim, Beschluss vom 26. Juni 1996 - 5 S 1456/96 -, juris Rn. 4).
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